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Wichtiger Hinweis: Keine medizinische Beratung. Bei konkreten Fragen Frauenärztin/Frauenarzt oder Hebamme konsultieren. Notfälle: 112.
Jan-Tristan Rudat

Von Jan-Tristan Rudat  ·  Entwicklung und Konzeption

Überarbeitet: 15.10.2026 (Korrekturen)

Schreibtisch mit Stethoskop, Lederbuch und Blume
Illustration: AKARA Solutions / Gemini-generiert
Vorsorge

Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft: Alle Termine

8 Min. Lesezeit · überarbeitet Oktober 2026

Was die Mutterschafts-Richtlinie vorsieht

Welche Untersuchungen gesetzlich Versicherte in der Schwangerschaft erhalten, legt die Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fest. Ziel ist, Risiken für Mutter und Kind früh zu erkennen. Die Untersuchungen sollen im Allgemeinen alle vier Wochen stattfinden, in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten alle zwei Wochen. Bei Beschwerden oder Risiken auch häufiger.

Dazu kommen drei Ultraschall-Screenings: zwischen 8+0 und 11+6, zwischen 18+0 und 21+6 und zwischen 28+0 und 31+6 (vollendete Wochen ab der letzten Periode). Alles, was darüber hinausgeht, ist entweder an einen ärztlichen Anlass gebunden oder eine Selbstzahlerleistung.

Kassenleistungen im Überblick

Untersuchung Zeitraum Was geprüft wird Hinweis
Erstuntersuchung so früh wie möglich Anamnese, gynäkologische Untersuchung, Chlamydien-Test (Urin), Blutgruppe und Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Röteln-Immunität (wenn keine zwei Impfungen dokumentiert sind), Syphilis-Suchtest, HIV-Test (freiwillig, nach Beratung), Blutdruck, Gewicht, Urin Der Mutterpass wird angelegt
Regelmäßige Vorsorge im Allgemeinen alle 4 Wochen, in den letzten 2 Monaten alle 2 Wochen Blutdruck, Gewicht, Urin auf Eiweiß und Zucker, Hämoglobin (in der Regel ab dem 6. Monat), Stand der Gebärmutter, Herztöne und Lage des Kindes Bei Auffälligkeiten auch häufiger
1. Basis-Ultraschall 8+0 bis 11+6 Sitz der Schwangerschaft, Herzaktion, Mehrlinge, Scheitel-Steiß-Länge Schwangerschaftsalter wird überprüft
2. Basis-Ultraschall 18+0 bis 21+6 Wachstum (Kopf, Bauch, Oberschenkel), Fruchtwasser, Plazenta. Auf Wunsch als erweiterter Basis-Ultraschall mit Beurteilung bestimmter Organe, wenn die Praxis dafür qualifiziert ist Keine Feindiagnostik
Suchtest auf Schwangerschaftsdiabetes 24+0 bis 27+6 Blutzucker eine Stunde nach 50 g Glukose; bei auffälligem Wert 75-g-Belastungstest Nicht nüchtern nötig
Anti-D-Prophylaxe 27+0 bis 29+6 Bei Rhesus-negativen Schwangeren, abhängig vom Rhesusfaktor des Kindes (Bluttest) Schützt vor Antikörperbildung
3. Basis-Ultraschall 28+0 bis 31+6 Wachstum, Lage, Fruchtwasser, Plazenta
Hepatitis-B-Test (HBsAg) im Verlauf der Schwangerschaft Bei positivem Befund wird das Neugeborene direkt nach der Geburt geimpft
CTG (Herzton-Wehen-Schreiber) nur bei Anlass Etwa bei drohender Frühgeburt, auffälligen Herztönen, Blutungen oder Verdacht auf Übertragung (Anlage II der Mutterschafts-Richtlinie) Keine Routine bei jedem Termin

Was zahle ich selbst?

Einige Untersuchungen sind keine Kassenleistung oder nur unter bestimmten Bedingungen. Die Preise legen die Praxen fest, fragen Sie vorher nach.

Leistung Zeitraum Einordnung
Ersttrimesterscreening 11+0 bis 13+6 Nackentransparenz im Ultraschall plus Blutwerte; ergibt eine Wahrscheinlichkeit für Trisomien, keine Diagnose
NIPT (Bluttest auf Trisomie 13, 18, 21) nach dem ersten Ultraschall Kassenleistung nur, wenn er im Einzelfall nach ärztlicher Beratung geboten ist. Eine erhöhte statistische Wahrscheinlichkeit, zum Beispiel wegen des Alters, reicht allein nicht
Toxoplasmose-Test jederzeit Kassenleistung nur bei begründetem Verdacht, sonst Selbstzahlerleistung
Abstrich auf B-Streptokokken meist 35+0 bis 37+0 Nicht Teil der Mutterschafts-Richtlinie; bei positivem Befund erhält die Mutter unter der Geburt ein Antibiotikum
3D/4D-Ultraschall nach Wunsch Bilder für die Eltern; medizinisch nicht notwendig

Ersttrimesterscreening und NIPT

Das Ersttrimesterscreening kombiniert die Messung der Nackentransparenz im Ultraschall mit zwei Blutwerten (PAPP-A und freies Beta-hCG). Das Ergebnis ist eine Wahrscheinlichkeit, etwa „1 zu 500“, also 0,2 Prozent. Ein auffälliger Wert ist kein Befund, sondern ein Anlass für weitere Beratung und Untersuchungen.

Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) untersucht Erbgut aus dem Blut der Mutter auf Trisomie 13, 18 und 21. Er ist ebenfalls ein Suchtest: Ein auffälliges Ergebnis muss durch eine Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie bestätigt werden. Die Krankenkasse übernimmt den NIPT nur, wenn er im Einzelfall geboten ist, um sich nach ärztlicher Beratung mit der eigenen Situation auseinanderzusetzen. Eine statistisch erhöhte Wahrscheinlichkeit allein reicht dafür nicht. Vor jedem dieser Tests steht eine Beratung, und Sie können jeden davon auch ablehnen.

Mutterpass: Was steht darin?

Der Mutterpass wird bei der Erstuntersuchung angelegt. Darin stehen unter anderem die Ergebnisse der Blutuntersuchungen, die Befunde der drei Ultraschall-Screenings, die Werte jeder Vorsorgeuntersuchung und der errechnete Geburtstermin. Nehmen Sie ihn zu jedem Termin und gegen Ende der Schwangerschaft auch unterwegs mit.

Kürzel Bedeutung Einordnung
RR Blutdruck (nach Riva-Rocci) Werte ab 140/90 mmHg gelten als erhöht und werden abgeklärt
Hb Hämoglobin, roter Blutfarbstoff Liegt der Wert unter 11,2 g/dl, sieht die Mutterschafts-Richtlinie eine weitere Untersuchung vor
HT / FHF Herztöne beziehungsweise fetale Herzfrequenz Die Grundfrequenz liegt normalerweise zwischen 110 und 160 Schlägen pro Minute
SSL Scheitel-Steiß-Länge Maß im ersten Ultraschall, daraus wird das Schwangerschaftsalter bestimmt
BPD, KU, AU, FL Kopfdurchmesser, Kopfumfang, Bauchumfang, Oberschenkellänge Maße aus dem zweiten und dritten Ultraschall; sie werden mit Normkurven für die jeweilige Woche verglichen

Weitere Ultraschalluntersuchungen

Ergibt sich ein Anlass, etwa ein auffälliger Befund, eine Mehrlingsschwangerschaft oder ein Verdacht auf eine Wachstumsstörung, sieht die Mutterschafts-Richtlinie weitere Ultraschalluntersuchungen vor, zum Beispiel eine Doppler-Untersuchung der Blutgefäße oder eine weiterführende Diagnostik bei spezialisierten Ärztinnen und Ärzten. Diese sind dann Kassenleistung.

Häufige Fragen zu Vorsorgeuntersuchungen

Was passiert, wenn ich eine Vorsorgeuntersuchung verpasse?

Holen Sie den Termin so bald wie möglich nach und sprechen Sie mit Ihrer Praxis. Einige Untersuchungen sind an Zeiträume gebunden: das Ersttrimesterscreening an 11+0 bis 13+6, der Suchtest auf Schwangerschaftsdiabetes an 24+0 bis 27+6. Was sich nachholen lässt, entscheidet die Ärztin oder der Arzt.

Welche Untersuchungen übernimmt die Krankenkasse nicht?

Die gesetzlichen Kassen übernehmen die Untersuchungen der Mutterschafts-Richtlinie. Nicht dazu gehören in der Regel das Ersttrimesterscreening, der 3D/4D-Ultraschall, der Abstrich auf B-Streptokokken und der Toxoplasmose-Test ohne begründeten Verdacht. Der NIPT ist nur in begründeten Einzelfällen Kassenleistung.

Manche Krankenkassen zahlen einzelne Zusatzleistungen freiwillig. Fragen Sie vorher nach, und lassen Sie sich die Kosten von der Praxis nennen.

Kann ich meine Vorsorge auch bei einer Hebamme machen?

Ja. Hebammen dürfen viele Vorsorgeuntersuchungen übernehmen und rechnen sie mit der Krankenkasse ab, etwa Blutdruck, Urin, Gewicht, Herztöne und Lage des Kindes sowie Beratung. Die Ultraschall-Screenings führt die Frauenarztpraxis durch. Viele Schwangere wechseln zwischen Hebamme und Praxis ab.

Hebammen sind vielerorts knapp. Es lohnt sich, früh in der Schwangerschaft mit der Suche zu beginnen.

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Quellen & Grundlagen

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