Was die Mutterschafts-Richtlinie vorsieht
Welche Untersuchungen gesetzlich Versicherte in der Schwangerschaft erhalten, legt die Mutterschafts-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fest. Ziel ist, Risiken für Mutter und Kind früh zu erkennen. Die Untersuchungen sollen im Allgemeinen alle vier Wochen stattfinden, in den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten alle zwei Wochen. Bei Beschwerden oder Risiken auch häufiger.
Dazu kommen drei Ultraschall-Screenings: zwischen 8+0 und 11+6, zwischen 18+0 und 21+6 und zwischen 28+0 und 31+6 (vollendete Wochen ab der letzten Periode). Alles, was darüber hinausgeht, ist entweder an einen ärztlichen Anlass gebunden oder eine Selbstzahlerleistung.
Kassenleistungen im Überblick
| Untersuchung | Zeitraum | Was geprüft wird | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Erstuntersuchung | so früh wie möglich | Anamnese, gynäkologische Untersuchung, Chlamydien-Test (Urin), Blutgruppe und Rhesusfaktor, Antikörpersuchtest, Röteln-Immunität (wenn keine zwei Impfungen dokumentiert sind), Syphilis-Suchtest, HIV-Test (freiwillig, nach Beratung), Blutdruck, Gewicht, Urin | Der Mutterpass wird angelegt |
| Regelmäßige Vorsorge | im Allgemeinen alle 4 Wochen, in den letzten 2 Monaten alle 2 Wochen | Blutdruck, Gewicht, Urin auf Eiweiß und Zucker, Hämoglobin (in der Regel ab dem 6. Monat), Stand der Gebärmutter, Herztöne und Lage des Kindes | Bei Auffälligkeiten auch häufiger |
| 1. Basis-Ultraschall | 8+0 bis 11+6 | Sitz der Schwangerschaft, Herzaktion, Mehrlinge, Scheitel-Steiß-Länge | Schwangerschaftsalter wird überprüft |
| 2. Basis-Ultraschall | 18+0 bis 21+6 | Wachstum (Kopf, Bauch, Oberschenkel), Fruchtwasser, Plazenta. Auf Wunsch als erweiterter Basis-Ultraschall mit Beurteilung bestimmter Organe, wenn die Praxis dafür qualifiziert ist | Keine Feindiagnostik |
| Suchtest auf Schwangerschaftsdiabetes | 24+0 bis 27+6 | Blutzucker eine Stunde nach 50 g Glukose; bei auffälligem Wert 75-g-Belastungstest | Nicht nüchtern nötig |
| Anti-D-Prophylaxe | 27+0 bis 29+6 | Bei Rhesus-negativen Schwangeren, abhängig vom Rhesusfaktor des Kindes (Bluttest) | Schützt vor Antikörperbildung |
| 3. Basis-Ultraschall | 28+0 bis 31+6 | Wachstum, Lage, Fruchtwasser, Plazenta | |
| Hepatitis-B-Test (HBsAg) | im Verlauf der Schwangerschaft | Bei positivem Befund wird das Neugeborene direkt nach der Geburt geimpft | |
| CTG (Herzton-Wehen-Schreiber) | nur bei Anlass | Etwa bei drohender Frühgeburt, auffälligen Herztönen, Blutungen oder Verdacht auf Übertragung (Anlage II der Mutterschafts-Richtlinie) | Keine Routine bei jedem Termin |
Was zahle ich selbst?
Einige Untersuchungen sind keine Kassenleistung oder nur unter bestimmten Bedingungen. Die Preise legen die Praxen fest, fragen Sie vorher nach.
| Leistung | Zeitraum | Einordnung |
|---|---|---|
| Ersttrimesterscreening | 11+0 bis 13+6 | Nackentransparenz im Ultraschall plus Blutwerte; ergibt eine Wahrscheinlichkeit für Trisomien, keine Diagnose |
| NIPT (Bluttest auf Trisomie 13, 18, 21) | nach dem ersten Ultraschall | Kassenleistung nur, wenn er im Einzelfall nach ärztlicher Beratung geboten ist. Eine erhöhte statistische Wahrscheinlichkeit, zum Beispiel wegen des Alters, reicht allein nicht |
| Toxoplasmose-Test | jederzeit | Kassenleistung nur bei begründetem Verdacht, sonst Selbstzahlerleistung |
| Abstrich auf B-Streptokokken | meist 35+0 bis 37+0 | Nicht Teil der Mutterschafts-Richtlinie; bei positivem Befund erhält die Mutter unter der Geburt ein Antibiotikum |
| 3D/4D-Ultraschall | nach Wunsch | Bilder für die Eltern; medizinisch nicht notwendig |
Ersttrimesterscreening und NIPT
Das Ersttrimesterscreening kombiniert die Messung der Nackentransparenz im Ultraschall mit zwei Blutwerten (PAPP-A und freies Beta-hCG). Das Ergebnis ist eine Wahrscheinlichkeit, etwa „1 zu 500“, also 0,2 Prozent. Ein auffälliger Wert ist kein Befund, sondern ein Anlass für weitere Beratung und Untersuchungen.
Der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) untersucht Erbgut aus dem Blut der Mutter auf Trisomie 13, 18 und 21. Er ist ebenfalls ein Suchtest: Ein auffälliges Ergebnis muss durch eine Fruchtwasseruntersuchung oder Chorionzottenbiopsie bestätigt werden. Die Krankenkasse übernimmt den NIPT nur, wenn er im Einzelfall geboten ist, um sich nach ärztlicher Beratung mit der eigenen Situation auseinanderzusetzen. Eine statistisch erhöhte Wahrscheinlichkeit allein reicht dafür nicht. Vor jedem dieser Tests steht eine Beratung, und Sie können jeden davon auch ablehnen.
Mutterpass: Was steht darin?
Der Mutterpass wird bei der Erstuntersuchung angelegt. Darin stehen unter anderem die Ergebnisse der Blutuntersuchungen, die Befunde der drei Ultraschall-Screenings, die Werte jeder Vorsorgeuntersuchung und der errechnete Geburtstermin. Nehmen Sie ihn zu jedem Termin und gegen Ende der Schwangerschaft auch unterwegs mit.
| Kürzel | Bedeutung | Einordnung |
|---|---|---|
| RR | Blutdruck (nach Riva-Rocci) | Werte ab 140/90 mmHg gelten als erhöht und werden abgeklärt |
| Hb | Hämoglobin, roter Blutfarbstoff | Liegt der Wert unter 11,2 g/dl, sieht die Mutterschafts-Richtlinie eine weitere Untersuchung vor |
| HT / FHF | Herztöne beziehungsweise fetale Herzfrequenz | Die Grundfrequenz liegt normalerweise zwischen 110 und 160 Schlägen pro Minute |
| SSL | Scheitel-Steiß-Länge | Maß im ersten Ultraschall, daraus wird das Schwangerschaftsalter bestimmt |
| BPD, KU, AU, FL | Kopfdurchmesser, Kopfumfang, Bauchumfang, Oberschenkellänge | Maße aus dem zweiten und dritten Ultraschall; sie werden mit Normkurven für die jeweilige Woche verglichen |
Weitere Ultraschalluntersuchungen
Ergibt sich ein Anlass, etwa ein auffälliger Befund, eine Mehrlingsschwangerschaft oder ein Verdacht auf eine Wachstumsstörung, sieht die Mutterschafts-Richtlinie weitere Ultraschalluntersuchungen vor, zum Beispiel eine Doppler-Untersuchung der Blutgefäße oder eine weiterführende Diagnostik bei spezialisierten Ärztinnen und Ärzten. Diese sind dann Kassenleistung.